Schutzkonzept der IG Fitness Schweiz liegt vor
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Breaking News: In welchem Fitnesscenter müssen Sie beim Trainieren eine Maske tragen?

Seit dem Bundesratsentscheid vom vergangenen Mittwoch, 28.10.2020 herrscht in der Fitnessbranche grosse Verwirrung, was denn nun das Tragen einer Maske während des Trainings betrifft!

Sowohl der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenterverband (SFGV) sowie die Interessensgemeinschaft IG Fitness Schweiz haben aufgrund der Verordnung des Bundesrates vom 28.10.2020 jeweils ein Schutzkonzept verfasst. Die IG Fitness Schweiz, die nebst Einzelstudios auch die grossen Ketten wie z. B. Activ Fitness, Let’s Go Fitness, update Fitness, Fitnesspark, ONE Training Center oder basefit.ch als Mitglieder zählt, stützt sich im Wortlaut ziemlich genau an die Verordnung des Bundesrates. Der SFGV, der mehrheitlich Einzelcenter als Mitglieder aufweist, stützt sich im Wortlaut ebenfalls ziemlich genau an die Verordnung des Bundesrates, geht aber in seinem Schutzkonzept von der konträren Herangehensweise aus.

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass die beiden Konzepte sich bei der Maskentragpflicht völlig widersprechen. Bei genauerer Analyse kommen die beiden Konzepte aber zum selben Schluss. Die IG Fitness sagt: «Maskentragpflicht, ausser…», der SFGV sagt: «Keine Maskentragpflicht, ausser…».

Wo sich die beiden wiederum heftig unterscheiden ist, dass der SFGV sein Schutzkonzept nur seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt. Man kann Mitglied im Verband werden, dann wird einem das Konzept unmittelbar zugestellt. Das Schutzkonzept der IG Fitness ist öffentlich zugänglich und kann z. B. auf unserer Website unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://fitnesstribune.com/schutzkonzept-der-ig-fitness-schweiz-liegt-vor/

Stichproben in 16 Fitnesscentern haben ergeben, dass diese nicht zur Verbreitung des Virus beitragen, denn sämtliche Proben waren negativ und es konnte kein einziges Virus nachgewiesen werden. Hier der Link zu diesem Artikel.

Fazit

Es ist somit jedem Fitnessunternehmer überlassen, welches Schutzkonzept er anwendet. Es ist schlussendlich die Sichtweise, die den Unterschied macht. Was für die Sichtweise des SFGV spricht, ist sicherlich, dass dieses Schutzkonzept für die Kunden weniger Einschränkungen hat, denn mit einer Maske zu trainieren ist wirklich sehr unangenehm. Für die Sichtweise der IG Fitness spricht, dass man sich als Fitnesscenter-Betreiber mit dieser Auslegung der Verordnung auf jeden Fall auf der sicheren Seite befindet. Wahrscheinlich ist dies auch der Grund, dass die Kettenbetriebe auf eine rigorose Maskentragpflicht auch während dem Training bestehen, weil sie einfach keine Lust auf Diskussionen haben und ebenfalls nicht auf Kontrolleure, die dann vielleicht mit dem Massband durch ihre Center laufen werden und Abstände messen.

Aber wohl am wichtigsten ist, dass wir dankbar sein dürfen, dass unsere Fitnesscenter ihren Betrieb weiter aufrecht erhalten können (bis auf Ausnahmen einiger Kantone, u.a. Bern)  und es unserer Branche nicht ergeht, wie den Kollegen im benachbarten Ausland, wo die meisten Center geschlossen sind. Die FITNESS TRIBUNE bedankt sich bei allen, die sich in Bern dafür eingesetzt haben, dass unsere Fitnesscenter nicht geschlossen werden, insbesondere bei den Verantwortlichen des SFGV und der IG Fitness. DANKE!

Soeben hat 20 Minuten berichtet, dass es immer eine Maske braucht. Die Verwirrung ist weiterhin perfekt. Die FITNESS TRIBUNE hält Sie auf dem Laufenden hier geht es zum Link des 20 Minuten Artikels