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Interview Paul Eigenmann – Das Interview zur Norm „FitSafe“

Paul Eigenmann ist ein profunder Kenner der globalen Fitnessbranche und vor allem im Bereich der Standards und Normung ein weltweit anerkannter Experte. Er gründete 1996 mit den fünf grössten Schweizer Krankenversicherern das Normungs- und Zertifizierungsinstitut QUALITOP und wirkte als CEO über Jahre als Pionier in diesem Bereich. Seit 2008 ist er Inhaber der Firma QualiCert AG und zertifiziert in der Schweiz Fitnesscenter und Anbieter sowie leitende Personen gesundheitsfördernder Kurse. QualiCert profitiert von der Erfahrung aus über 20‘000 Begehungen in Fitnessstudios.

Paul Eigenmann ist Obmann des DIN-Normungsausschusses für Fitnesscenter und damit wesentlich an der weltweit ersten demokratisch legitimierten Norm für Fitnessanlagen beteiligt. 2015 hat er die Geschäftsführung von QualiCert an Rahel Manser abgegeben, ist aber weiterhin als Verwaltungsratspräsident dem Unternehmen treu geblieben.

Roger Gestach im Gespräch mit Paul Eigenmann:

RG: Paul, eben erst wurden die überarbeiteten Qualitop-Kriterien publiziert und kommuniziert. Gleichzeitig kommt QualiCert mit einer neuen Norm auf den Markt. Zufall oder Konkurrenzdenken?

PE: Die kurze Antwort wäre: „weder noch“! Aber eine solche Antwort würde der Frage nicht gerecht. Sie verdient eine detailliertere Antwort. Die Norm „FitSafe“ kommt ja nicht völlig neu auf den Markt. QualiCert macht jetzt einfach ganz öffentlich publik, dass wir neben den Qualitop-Anforderungen oder der offiziellen Deutschen Norm DIN 33961:2015 auch die Norm FitSafe prüfen und nach ihr zertifizieren. Es ist also viel weniger die Norm, die neu ist, als der Zeitpunkt des „Going public“. Der Zeitpunkt aber ist tatsächlich kein Zufall. Wir wollten mit Absicht die Kommunikation und Publikation der neu überarbeiteten Qualitop-Kriterien abwarten. Qualitop ist immer noch mein Baby. Weder dem Label Qualitop noch den Qualitop-Anforderungen möchte ich etwas Nachteiliges „antun“. Allerdings waren die Qualitop-Anforderungen ja etwas in die Jahre gekommen und mussten dringend überarbeitet werden. Dies ist nun geschehen. Und damit wird bei einem Vergleich der Norm FitSafe mit den neuen Qualitop-Anforderungen mit gleichen Ellen gemessen. Alles andere hätte ich emotional als unfair empfunden.

RG: Wie ist es nun aber mit Konkurrenzdenken? Die Norm FitSafe steht nun doch in Konkurrenz mit den Qualitop-Anforderungen, oder nicht?

PE: Konkurrenz ist vielleicht der falsche Begriff oder zumindest nicht vollständig zutreffend. Für QualiCert ist es vor allem eine Diversifizierung. QualiCert ist eine Zertifizierungsinstitution, viel kleiner zwar, aber vergleichbar beispielsweise mit dem TÜV. Wir prüfen und zertifizieren nicht nur nach einer einzigen Norm, sondern eigentlich nach möglichst vielen, weil QualiCert dadurch unabhängiger wird und kein Klumpenrisiko mehr aufweist. Die Erfahrungen haben uns eben schlauer gemacht. Es werden zukünftig im Fitnessbereich weitere Normen entstehen, welche QualiCert natürlich auch abprüfen wird. So befindet sich beispielsweise gegenwärtig bereits der erste Teil einer Euro-Norm im Vernehmlassungsverfahren. Es könnte sehr wohl sein, dass diese Norm noch im laufenden Jahr als SN EN 17229 publiziert wird. Eine Euro-Norm ist eben auch eine offizielle Schweizer Norm; denn die Übernahme von offiziellen Euro-Normen durch die Schweiz ist vertraglich geregelt.

RG: Du prophezeist für die Zukunft also eine Normenvielfalt, um nicht zu sagen einen Label- und Normen-Wirrwarr?

PE: Ob es einen Wirrwarr geben wird wie bei den Bio-Labeln hängt nicht unwesentlich vom Verhalten der Schweizer Krankenversicherungen ab. Hingegen ist es gewiss, dass es eine Normen-Vielfalt geben wird; denn die Branche selbst ist auch vielfältig und weit differenzierter, als sie es noch vor nur fünf Jahren war. Normen müssen stets die Entwicklungen einer Branche nachvollziehen, sonst haben sie eine protektive, markteinschränkende Wirkung, was wiederum gemäss den Prinzipien von Normung und Zertifizierung nicht erlaubt ist. In einem Umfeld, das derart stark in Bewegung ist wie gegenwärtig die Fitnessbranche in der Schweiz, kann es verschiedene Entwicklungen geben, die aber auch parallel verlaufen könnten. Deshalb ist einerseits denkbar, dass Normen derart stark generalisiert und auf die Definition von Kernprozessen reduziert werden, dass praktisch alle Angebote, die gegenwärtig in der Branche vorkommen, auch die Anforderungen einer solchen generalisierten Norm erfüllen könnten. Wahrscheinlicher ist es aber, dass sich die Normen ebenfalls diversifizieren. Dies wiederum ist sehr stark von der Entwicklung in der Branche abhängig. Besonders deutlich lässt sich das an einer für die Fitnessbranche ebenfalls sehr wichtigen Norm belegen. Die SN EN ISO 20957 für stationäre Trainingsgeräte ist eine Norm, welche aus vielen Teilen besteht, die beispielsweise jeweils mit dem Erscheinen eines neuen Herz-Kreislauf-Trainingsgerätes um einen zusätzlichen Teil erweitert wurde. In ähnlicher Weise könnte sich auch eine Fitnesscenter-Norm entwickeln.

RG: Du hast jetzt eine gewisse Abhängigkeit der Normung von der Marktentwicklung skizziert. Wie siehst Du denn einerseits die Marktentwicklung und andererseits ganz konkret die davon abhängigen Entwicklungen in der Normung?

PE: Die Marktentwicklung ist aus meiner Sicht ganz wesentlich bestimmt von zwei unterschiedlichen Kundenbedürfnissen. Da sind einerseits jene Menschen in diesem Land, welche noch nicht Mitglied in einem Fitnesscenter sind. Gegenwärtig sind in der Schweiz ungefähr 11 % der Erwachsenenbevölkerung Mitglied in einem Fitnesscenter. Weil bezüglich Grösse, Kultur, Sporttradition und weiteren Kennzeichen und Merkmalen vergleichbare Länder wie Holland oder Norwegen nicht nur 11 % sondern 15-16 % der Erwachsenenbevölkerung rekrutieren konnten, besteht in der Schweiz bezüglich der Anzahl der Fitnesscentermitglieder noch Raum nach oben. Diese Tatsache ist angesichts der gegenwärtigen Überkapazität durch die Expansion der Fitnessketten institutioneller Anleger doch auch tröstlich. Ich bin sicher, dass die zweifelsohne stattfindende Konsolidierung bei weitem nicht so extrem ausfallen wird wie im Detaillebensmittelhandel.

Die Herausforderungen der Zukunft in den Bereichen Rekrutierung und Kundenbindung liegen darin, dass man einerseits die bereits gewonnenen Mitglieder durch geeignete Angebote zufriedenstellen und binden, gleichzeitig aber auch mit speziell ausgerichteten Angeboten neue Mitglieder dazu gewinnen muss. Die heute neu zu rekrutierenden Mitglieder unterscheiden sich teilweise enorm von jenen, die bereits in Centern trainieren. Es wird zunehmend schwieriger werden mit einem einzigen Angebot das ganze breite Spektrum der Fitnesscenterkunden zufriedenzustellen.

RG: Und was hat die geschilderte Tatsache mit der neuen Norm FitSafe zu tun?

PE: Unter den bisherigen Mitgliedern der Fitnesscenter gibt es viele, die man als Fitnessenthusiasten bezeichnen könnte und die wirklich wissen, wie man trainiert. Aber auch unter den noch zu Rekrutierenden gibt es viele, insbesondere junge potentielle Mitglieder, die für Instruktion und Beratung nichts bezahlen wollen oder können, entweder weil sie tatsächlich richtig zu trainieren wissen oder weil sie das Trainingsprogramm mit den einzelnen Übungen gar nicht im Center erhalten, sondern wie für Industrie 4.0 im digitalen Zeitalter eben aus dem Internet. Es zeichnet sich eine zunehmende, man könnte fast sagen „Entzweiung“ der traditionellen Dienstleistung Fitnesscentertraining zu einerseits Vermietung der Trainingsin-frastrukturen und andererseits der Instruktion in die Nutzung dieser Infrastrukturen ab.

Die Norm FitSafe ist ideal für Center, die das eine (= Instruktion und Betreuung) bieten, das andere (= reine Nutzung der Infrastruktur) aber nicht lassen wollen. Die Norm FitSafe erreicht dies, weil ihr ganz simple Fragen zugrunde liegen, welche von Brancheninsidern bisher kaum jemals gestellt worden waren. Diese Fragen tauchten im Rahmen der europäischen Normung auf, gestellt wurden sie aber bezeichnenderweise nicht von Experten aus der Fitnessbranche, sondern von solchen aus der Hotellerie. Sie provozierten unter anderem mit der Frage: Warum muss denn überhaupt immer jemand den Trainierenden zusehen? Autofahren ist doch viel gefährlicher als Trainieren im Fitness-center, trotzdem schaut nicht zu jeder Zeit immer jemand den Autofahrern zu, wenn sie die „Infrastruktur Strasse“ benutzen.

RG: Da bin ich nun aber wirklich gespannt, wie diese Analogie Strassenverkehr – Fitnesstraining für die Norm „FitSafe“ genutzt wurde.

PE: Das war nicht einmal so schwierig. Man hat sozusagen ein paralleles Verfahren verwendet und den grundsätzlichen Schritten einer Risikoanalyse die Beobachtungen und anschliessende Massnahmen, die für den Autoverkehr gemacht oder ergriffen wurden, zugeordnet.

Ein Risikoassessment wird international recht einheitlich nach folgenden sechs Schritten durchgeführt:

  1. Identifikation von Gefahrenquellen (= Quellen für Schadensereignisse);
  2. Identifikation möglicher Schadensereignisse;
  3. Identifikation tatsächlich vorkommender körperlicher Schäden;
  4. Analyse dieser tatsächlich vorkommenden Schäden auf Schweregrade und Häufigkeit;
  5. Formulierung von Massnahmen zur Senkung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens und des Schweregrades solcher Schäden auf ein akzeptierbares Niveau
  6. Formulierung von Massnahmen zur Handhabung des Restrisikos (= Notfallmanagement)

Durch einen ständigen und dokumentierten Evaluations- und Rückkoppelungsprozess innerhalb insbesondere der ersten fünf Schritte wird die Schadensbegrenzung immer effektiver.

So ist es offensichtlich, dass bezüglich Autofahren „Strasse“, „Auto“, „Sicht“, „weitere Verkehrsteilnehmer“ und schliesslich „der Fahrer selbst“ solche Gefahrenquellen darstellen. Mögliche Schadensereignisse, die aus diesen Gefahrenquellen entstehen können, sind beispielsweise das Abkommen von der Strasse, Zusammenstösse, Fahrzeugbrände etc.. Daraus wiederum können zahlreiche körperliche und materielle Schäden entstehen. Um die Wahrscheinlichkeit solcher Schadensereignisse und deren Auswirkungen zu vermindern, wurden Vorschriften zum Strassenbau genauso wie zur Konstruktion von Autos verfasst, aber auch Kompetenzvorschriften, um ein Auto zu führen, und schliesslich auch zahlreiche Verkehrsregeln erlassen. Genau gleich ist man für Fitnesstraining vorgegangen. Man hat die Gefahrenquellen identifiziert, als da sind: die Bodenbeschaffenheit, die Beleuchtung, die Luftzusammensetzung, der Lärmpegel, Temperatur und Luftfeuchtigkeit, die Trainingsgeräte und schliesslich der trainierende Mensch.

Eine Analyse auf der Basis von Versicherungs- und Unfallstatistiken sowie anderen Untersuchungen, die über die Gefährdungen und Unfallhäufigkeit in Fitnesscentern Aufschluss geben, zeigt auf, dass von den oben erwähnten Gefahrenquellen letztlich nur die Trainingsgeräte und der trainierende Mensch wirklich ins Gewicht fallen; denn es sind für Fitnesstraining bis heute keine Schadensfälle wegen Dunkelheit, mangelndem Sauerstoff oder zu hohen CO2-Gehalt oder wegen zu hoher Temperatur und Luftfeuchtigkeit bekannt. Gelegentlich gibt es Bagatellunfälle wegen Stolperfallen, Bodenunebenheiten oder tiefen Decken. Das kann durch Markierung dieser Gefahrenquellen (gelb schwarz) deutlich verringert werden.

Die Hauptgefahrenquellen sind die Trainingsgeräte und der trainierende Mensch. Stationäre Trainingsgeräte dürfen in der Schweiz aber nicht in Verkehr gesetzt werden, wenn sie nicht entsprechend der Norm SN EN ISO 20957 gefertigt wurden. Einzig die Platzierung kann gelegentlich zu einem realen Gefahrenherd werden wie beispielsweise der Mindeststurzraum hinter den Laufbändern.

Beim trainierenden Mensch ist es wichtig, dass die für einen Trainingsfortschritt nötigen hohen Belastungen die gesundheitlich mögliche Belastbarkeit nicht überschreitet. Deshalb muss einerseits sichergestellt sein, dass durch eine Risikoabklärung gesundheitlich gefährdete und deshalb weniger belastbare Menschen identifiziert werden können und andererseits dass die Trainingsbelastung durch die richtige Wahl der Belastung und die richtige Handhabung der Trainingsgeräte nicht zu hoch ist. Letzteres kann als Trainingskompetenz bezeichnet werden, die gesichert sein muss.

Und wenn dann doch etwas passiert, muss eben zur Sicherung des Notfallmanagements die sogenannte Rettungskette funktionieren (Entdecken – Alarmieren – Intervenieren). Für die richtige Intervention müssen auch die richtigen Hilfsmittel und Instrumente zur Verfügung stehen.

RG: Und die Quintessenz aus diesen Massnahmen führte dann zur Norm FitSafe?

PE: Ja, grundsätzlich schon, aber nicht auf dem direkten Weg. Mit der Risikoanalyse und dem Notfallmanagement hatte man nun grundsätzlich alle Vorkehrungen getroffen, die durch den rechtlich verantwortlichen Dienstleister aus Sicherheitsgründen zu treffen sind. Die Frage, die sich jetzt stellte, lautete: Muss zur Umsetzung der Massnahmen und der Sicherstellung einer funktionierenden Rettungskette immer eine im Auftrag des Centers stehende Person physisch im Center anwesend sein? Die Antwort war eindeutig: Nein. Dies war sie aber nur, weil neue Technologien eine funktionierende Rettungskette auch ohne physische Präsenz möglich machen.

So entstand eine sehr liberale Norm, deren Anforderungen sich an den Zielen orientieren und nicht die Art und Weise vorschreiben, wie diese Ziele erreicht werden müssen. So ist beispielsweise die Sicherung der Trainingskompetenz zwar ein vorrangiges Ziel, das aber nicht grundsätzlich durch eine oder mehrere vorgeschriebene Instruktionsstunden erreicht werden MUSS. Das Center muss lediglich in einem internen Handlungsplan schriftlich und mit detaillierten Handlungsanweisungen aufzeigen, wie beispielsweise vorgegangen wird, um die Trainingskompetenz sicherzustellen, wenn ein Kunde erklärt, dass er weiss, wie man trainiert. Wenn dann ein Kunde tatsächlich instruiert werden muss, kann dies im Abo-Preis inbegriffen oder als Personaltraining verrechnet vorgenommen werden. Es ist aber offensichtlich, dass für eine Instruktion eines noch trainingsinkompetenten Kunden nicht immer jemand im Center anwesend sein muss.

Aber braucht es stets physische Präsenz eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin für die Entdeckung eines Notfalls? Auch hier ist die Antwort: NEIN! Allerdings ist die Antwort nur dann „NEIN“, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen gravierenden Notfall, konkret einen plötzlichen Herzstillstand so tief ist, dass sie zur Unwahrscheinlichkeit mutiert. Die bekannte sehr tiefe, aber doch erhöhte Wahrscheinlichkeit wird dann zur Unwahrscheinlichkeit, wenn die besonders gefährdeten Menschen (= Personen mit Risikoprofil und/oder fehlender Trainingskompetenz) durch eine Risikoabklärung identifiziert werden und dann nur in Präsenz von Personal trainieren können.

RG: Jetzt folgt die Gretchenfrage, lieber Paul: Sind unter diesen Umständen unbeaufsichtigte Öffnungszeiten möglich?

PE: Ja, aber nur bei Erfüllung spezieller Kriterien! So muss das Zutrittssystem einerseits sicherstellen, dass nur autorisierte, authentifizierte und identifizierte Personen Zugang haben oder volkstümlich ausgedrückt: Es muss sichergestellt werden, dass Herr Müller nicht mit dem Badge oder dem Chip von Herrn Meier eintreten kann. Andererseits muss es mit dem Zutrittssystem möglich sein, besondere Kundengruppen (z. B. Minderjährige oder Personen mit erhöhtem Risiko) vom Training während beliebig festgelegten Zeiten, beispielsweise eben während unbeaufsichtigter Öffnungszeiten auszuschliessen. Ausserdem muss der ganze Trainingsbereich kameraüberwacht und ein 24h-Alarmsystem installiert sein.

RG: Bedeutet dies, dass ich mein Center 7×24 Stunden geöffnet haben kann, ohne dass irgendwann qualifiziertes Centerpersonal vor Ort ist?

PE: Nein, keinesfalls! Ein prozentualer Anteil der Gesamtöffnungszeiten von etwas weniger als 50% muss immer intensiv beaufsichtigt und betreut sein. Der überzeugende Vorteil der Norm FitSafe ist die Tatsache, dass ich die Betreuungsdichte in verschiedenen Stufen den Frequenzen und Bedürfnissen der Kunden anpassen kann – sogar saisonal. Neben den bereits erwähnten knapp 50% intensiv betreuter Zeiten, gibt es die Möglichkeit von weniger dichter Betreuung eben hin bis zu unbeaufsichtigten Öffnungszeiten.

Diese Flexibilität erlaubt es den Centern, dem Trend in der Gesamtgesellschaft zu erhöhter Mobilität mit flexibleren Arbeitszeiten Rechnung zu tragen und die Öffnungszeiten auszuweiten ohne die Personalkosten ins Unermessliche steigen zu lassen. Wenn in unserem „Pendlerzeitalter“ immer mehr Menschen ihr Training gerne vor Arbeitsbeginn zu absolvieren wünschen, dann heisst dies in Realität, dass das Center spätestens um 6.00 Uhr, wohl eher schon um 5.00 Uhr öffnen muss. Bei bisher traditionellen Morgenöffnungszeiten wie beispielsweise 9.00 Uhr heisst dies, jährlich 800 – 1000 zusätzliche Personalstunden zu entlöhnen. Das erhöht die Personalkosten mit den Sozialleistungen locker um 20 000 bis 30 000 Franken. Da fallen dann Investitionskosten für die Kameraüberwachung, das Zutrittssystem und die 24h-Alarmmöglichkeit in Höhe von CHF 8000 – 10 000 kaum ins Gewicht.

Ein anderes Beispiel sind die Nachmittagsstunden zwischen 13.30 und 17.00 Uhr  in den Sommermonaten. Mit FitSafe ist es möglich, diese Stunden offen zu halten, ohne dass für ein paar wenige Kunden ein Trainer entschädigt werden muss, der mit seinen Personalkosten die Abo-Erträge der wenigen an Sommernachmittagen trainierenden Mitglieder gleich vernichtet. Aber schliessen und diese besonders treuen Kunden erzürnen, muss man auch nicht, was besonders schädlich wäre, denn bei diesen Personen handelt es sich in der Regel um Fitnessenthusiasten, die trainieren können.

RG: Einleuchtend und eindrücklich, lieber Paul! Hat QualiCert noch weitere solche überzeugende Überraschungen?

PE: Ich verfolge die Normungsanstrengungen insbesondere auch international sehr nahe. Da ist noch einiges im Busch…

RG: Wir lassen uns gerne überraschen! Danke für das Gespräch.

PE: Sehr gerne und auf ein nächstes Mal.