Die Schweizer Gesundheitsförderung erreicht einen weiteren wichtigen Meilenstein: Ab dem 1. Januar 2027 wird der Tarif 595 zusammen mit einem einheitlichen Rechnungsstandard für alle Anbieter gesundheitsfördernder Leistungen verbindlich. Bereits im Jahr 2025 haben ein Runder Tisch sowie eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe die Grundlagen dafür geschaffen. Dabei war es Ziel, die Vielzahl an gesundheitsfördernden Methoden systematisch zu ordnen und die Abrechnung schweizweit zu professionalisieren. Mit der Weiterentwicklung des Tarif 595 wurde nun ein klarer Standard etabliert, der den steigenden Anforderungen der Digitalisierung gerecht wird.
Was bedeutet das für Fitnesscenter und Anbieter?
Alle zertifizierten Kursanbieter, Fitness- und Gesundheitscenter sowie Bewegungsstudios sind künftig verpflichtet, ihre Rückforderungsbelege nach dem Tarif 595 und dem neuen Rechnungsstandard 5.0 (XML 5.0) zu erstellen. Die bisher verbreitete Abonnementsbestätigung wird damit vollständig abgelöst und ist ab 2027 nicht mehr zulässig. Ein zentraler Bestandteil der Umstellung ist der Einsatz professioneller Software. Diese wird zur Voraussetzung für die Abrechnung und bietet gleichzeitig Vorteile wie automatische Tarifaktualisierungen sowie Zusatzfunktionen für Administration, Terminplanung und Buchhaltung. Anbieter können dabei aus einer Vielzahl von Lösungen wählen, sprich von einfachen Gratisversionen bis hin zu umfassenden Profi-Tools.
Mehr Struktur, aber keine automatische Kostenübernahme
Die neue Regelung sorgt für mehr Einheitlichkeit und Effizienz in der Verarbeitung von Rechnungen für gesundheitsfördernde Massnahmen. Wichtig zu wissen: Auch mit korrekter Abrechnung nach Tarif 595 ist eine Kostenübernahme durch Krankenversicherer nicht automatisch garantiert. Bei spezifischen Fragen bleiben die Zertifizierungsstellen, Qualitätslabels und Krankenversicherer die zentralen Ansprechpartner. Zugleich stellen diese umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, darunter FAQs, eine Wegleitung sowie eine Übersicht der Methodengruppierungen. Mit der verpflichtenden Einführung des Tarif 595 setzt die Branche einen weiteren Schritt in Richtung Professionalisierung und Digitalisierung. Für Fitness- und Gesundheitsanbieter bedeutet dies zwar kurzfristig ein Umstellungsaufwand, langfristig jedoch auch mehr Klarheit, Effizienz und Anerkennung innerhalb des Gesundheitssystems.





